Rechtsprechung
BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzgl. Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzgl. Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 24.03.2014 - 3 K 871/13
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2015 - 7 A 10542/14
- BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13
Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffs die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
Von einer Sicherung des Lebensunterhalts kann daher nur ausgegangen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 33), was auch dann nicht der Fall ist, wenn ein Ausländer durch die tatsächliche Erfüllung titulierter Unterhaltsansprüche sein Einkommen soweit mindern kann, dass er nach dem SGB II leistungsberechtigt wird. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich bei der Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG aufgrund des Verweises in § 2 Abs. 3 AufenthG auf die Bestimmungen des Sozialrechts die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens grundsätzlich nach den Bestimmungen des SGB II richten (BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 15 und 20).
- BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15
Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus
Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris, vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15
Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines …
Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris und vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris). - BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
Ausstellung eines Laissez-Passer gegenüber einem palästinensischen …
Es wird insoweit auch nicht ansatzweise eine bestimmte, höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts formuliert und angegeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris) und genügt damit nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO. - OVG Niedersachsen, 26.01.2017 - 2 LA 19/17
Darlegung; Zulassungsantrag; Syrien; Bundesamt; Textbaustein
Dazu bedarf es der Angabe konkreter Anhaltspunkte etwa im Hinblick auf dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen oder anderweitige Erkenntnisse, die den Schluss zulassen, dass die erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind und damit einer Klärung im Berufungsverfahren bedürfen (BVerwG, Beschl. v. 28.4.2015 - 1 B 20.15 -, juris, Sen., Beschl. v. 12.10.2016 - 2 LA 148/16 -, v. 15.7.2016 - 2 LA 413/15 -, v. 27.5.2014 - 2 LA 308/13 -, juris, mwN.; Thür. - BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 65.15
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Es wird auch nicht ansatzweise eine bestimmte, höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts formuliert und angegeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Beschlüsse vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).